Lärmschutz für den Ostring

 

Ausführungen von Herrn Dr. Fuchs

 

  • Der Anwendungsbereich des BImSchG für den Ostring ist eröffnet (Begriffsverwirrung = Emission – Immission?)

  • Herr Dr. Fuchs sieht im Bau der Kreisverkehre am Ostring eine wesentliche bauliche Änderung im Sinne des Gesetzes und stellt dies in das Ermessen der Verwaltung.

  • Für den Straßenabschnitt zwischen der Eichfelder Straße und der Dimbacher Straße werden lt. Verkehrsgutachten die gesetzlichen Einstiegsvoraussetzungen + 3 dB(A) für Lärmschutz nicht erreicht. Auf Nachfrage sieht Herr Dr. Fuchs Ermessensspielräume an den Kreuzungen. Die Gründe für die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Teilabschnitt sollten kritisch hinterfragt werden.

  • Die Frage nach den im Entwurf der Sonderbaulastvereinbarung geforderten Immissionen bleibt offen. Herr Dr. Fuchs wirbt um Vertrauen!

  • Die Frage zum Schreiben von Herrn Staatssekretär Eck vom 30.06.2015 – letzter Absatz - bleibt unbeantwortet.

 

Das Papier wird Herrn Dr. Fuchs m.d.B. um Stellungnahme vorgelegt.

 

Die Antwort auf unsere Feststellungen steht noch aus.

 

Ermessen der Verwaltung

 

Der Bau von Kreisverkehren am Bestand dient der Verkehrssicherheit, des besseren Verkehrsflusses und der Verkehrsberuhigung. Bauliche Maßnahmen am Bestand müssen nach den Bestimmungen des BImSchG.... verkehrswirksam sein. Verkehrswirksamkeit – hier als Ausschlusskriterium - kann im vorliegenden Fall nur dann zutreffen, wenn der Bau der in Aussicht gestellten Kreisel an dem zu ändernden Verkehrsweg (Ostring) Voraussetzung für die Bewältigung des zusätzlichen Verkehrs und folglich für die Erhöhung des Lärmpegels ist. Die angekündigte Ermessensausübung bedarf dringend der Klärung!

 

Die Thematik ist schwierig. S. Vorstehendes.

 

Eine Antwort dazu haben wir bisher nicht erhalten. Es kommt aber noch viel schlimmer! Wie wir der Presse entnommen haben, stellt Herr Staatssekretär Eck die Kreisel für den Ostring in Frage. Sie sollen nur dann gebaut werden, wenn die Verkehrssicherheit dies zwingend erfordert.

 

Brief Sts Eck 30.06.15.pdf
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