Spezielle Feststellungen – Was uns betrifft -

Wir haben den Schlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Volkach analysiert. Weiter haben wir die Ausführungen dazu von Herrn Dr. Fuchs vom Staatlichen Bauamt Würzburg kritisch bewertet. Die Brisanz der davon gewonnenen Erkenntnisse war Anlass für unser Gespräch mit Herrn Bürgermeister Kornell am 17.02.2015.

 

Ergebnis des Gesprächs mit Herrn Bürgermeister Kornell am 17.02.2016 in rot.

Antwort BSV Dr. Baier vom 12.03.2016 in blau.

In Kursiv = unsere Meinung.

 

Auf Seite 84 unter Ziffer 6.1.3 „Lärmemissionen....“ werden die Einflussgrößen auf das Berechnungsergebnis benannt. Das sind:

 

  1. Zulässige Höchstgeschwindigkeit

  2. Verkehrsstärke

  3. Anteil Kfz/SV

  4. Art der Straßenoberfläche

  5. Art der Gradiente

 

Im Berechnungsergebnis der Tabelle 9 auf Seite 86 sind u. a. auch die Korrekturfaktoren für Geschwindigkeitsbegrenzungen (siehe Seite 85 Ziffer 6.1.3) berücksichtigt. Hier die Größenordnungen:

 

50 km/h = - 3,5 dB(A) (tags) - 4,1 dB(A) (nachts)

70 km/h = - 1,5 dB(A) (tags) - 2,0 dB(A) (nachts)

100 km/h = 0,0 dB(A) (tags) 0,0 dB(A) (nachts).

 

Unter dem Aspekt Lärmschutz für den Ostring stellt sich die Frage nach dem Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Straßenabschnitt „Kreuzung Dimbacher Straße bis Kreuzung Eichfelder Straße“ .

 

Die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h im Straßenabschnitt zwischen der Eichfelder- und der Dimbacher Straße sieht Herr Kornell als Folge des schlechten Straßenzustandes. Das wird aber noch hinterfragt. Wenn das so bestätigt wird, dann ist davon auszugehen, dass nach der Sanierung des Ostrings im Zuge der Sonderbaulast die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird. Der Abzug von 1,5 bzw. 2,0 dB (A) wäre dann nicht hinnehmbar.

 

Die im Bild 52 dargestellte Geschwindigkeitsbegrenzung wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung festgestellt und fotodokumentarisch festgehalten. Es gab keinen Hinweis darauf, dass es sich hierbei um eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Falls andere Geschwindigkeiten im Rahmen der Lärmemissionsberechnung berücksichtigt werden sollen, erfordert dies eine Neuberechnung.

 

Die Frage nach dem Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung kann doch nur von der Behörde beantwortet werden, die darüber entschieden hat (Verwaltungsakt). Es ist durchaus denkbar, dass je nach Konstellation auch für diesen Straßenabschnitt der Emissionspegel um 3 dB(A) erhöht wird.

 

 

Seite 86 Tabelle 9 zu den Emissionspegeln

 

In der Tabelle fehlt die Ortsdurchfahrt von Gaibach. Der dort bereits eingebaute Flüsterasphalt ist eine wichtige Einflussgröße zur Berechnung des Emissionspegels (Art der Straßenoberfläche). Rückschlüsse des Stadtrates auf die Wirksamkeit der angekündigten baulichen Maßnahmen in der Gaibacher Straße von Volkach wären möglich.

 

Es fällt auf, das sowohl beim Analyse-Nullfall als auch beim Prognose-Nullfall in der Gaibacher Straße von Volkach die festgestellten Lärmemissionen für den Tages- und Nachtzeitraum niedriger sind, als an der Teilumgehung Volkach-Ost.im Straßenabschnitt zwischen der Dimbacher- und der Eichfelder Straße. Außerdem lassen die für die Gaibacher Straße nach objektiven Gesichtspunkten ermittelten Emissionswerte die Überschreitung der nach dem BImSchG für den Neubau von Verkehrswegen zulässigen Immissionspegel (Mischgebiet) nicht erwarten. Eine weitere deutliche Reduktion des Emissionspegels in diesem Bereich bringen die für 2017 vorgesehenen baulichen Maßnahmen wie Minikreisel, Flüsterasphalt und Fahrbahnteiler.

 

Völlig konträr dazu verhält es sich an der Teilumgehung Volkach-Ost. Die hier prognostizierten Lärmemissionen zeigen, dass die für Wohngebiete zulässigen Immissionspegel für den Neubau von Verkehrswegen schon heute deutlich überschritten sind.

 

Zulässige Immissionspegel gem. BImSchG i.V.m. 16. BImSchV

 

Tagzeitraum Nachtzeitraum

 

Wohngebiete 59 dB(A) 49 dB(A)

 

Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)

 

 

Herr Kornell ist der Meinung, dass in der Gaibacher Straße wegen des geringen Gebäudeabstands zur Straße höhere Immissionen auftreten, als am Ostring. Die Frage nach den Berechnungspunkten wird angesprochen. Er bleibt dennoch bei seiner Ansicht. Unser Hinweis auf Unterschiede zwischen Mischgebiet und Wohngebiet wird ignoriert.

 

Die Immissionspegel müssen erst berechnet werden, um diese Aussage zu prüfen.

 

Unterschiedliche Knotenpunktarten werden nach RLS erst bei der Berechnung des Immissionspegels berücksichtigt. Hier ergibt sich wie auf S. 87 beschrieben, keine Reduzierung, sondern eine Erhöhung infolge der Abbrems- und Anfahrvorgänge von 1 bis 3 dB(A).

 

Hinsichtlich der Fahrbahnoberfläche ist zu beachten, dass aktuell eine neue Fassung der RLS in Abstimmung ist (RLS 16). Dort ist aufgeführt, dass die lärmreduzierende Wirkung des offenporigen Asphalts erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h zum Tragen kommt (siehe Anlage Auszug RLS 16, Tabelle 4a). Demnach ergeben sich für den innerstädtischen Bereich keine Korrekturfaktoren.

 

Auch wenn ein Fahrbahnteiler und eine damit verbundene Verschwenkung der Fahrbahn zu einer Reduzierung der Fahrtgeschwindigkeiten führen, bleibt die vorhandene zulässige Höchstgeschwindigkeit unverändert. Im Rahmen der Berechnung des Emissionspegels wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit und nicht die realisierte Fahrtgeschwindigkeit berücksichtigt.

 

Herr Dr. Baier bestätigt in seinen Ausführungen unsere Annahmen nur bedingt. Fakt bleibt, dass nach den physikalischen Gesetzmäßigkeiten der Emissionswert (Lärmquelle = Schalldruck am Entstehungsort) immer höhere ist, als der am jeweiligen Immissionsort ankommende Schalldruck (Immissionswert). Dieser steht in Abhängigkeit von z.B. Abstand, Höhendifferenz, vorhandene Bebauung, d. h., hier besteht Ermessen (Risiko!!).