Vertragsangebot der Staatsregierung

 

Hier ist Standvermögen nötig, denn das Angebot der Staatsregierung bleibt insbesondere beim Thema „Lärmschutz“ völlig unverbindlich. Vertrauen, das Herr Dr. Fuchs vom Staatlichen Bauamt Würzburg bei der Vorstellung des Verkehrsgutachtens der Stadt in Sachen Lärmschutz von den Stadträten eingefordert hat, ist kein guter Ratgeber.

 

Aus diesem Grund haben wir den Entwurf der Sonderbaulastvereinbarung Herrn Rechtsanwalt Baumann vorgelegt und ihn gebeten, das Angebot der Staatsregierung auf seine rechtliche Relevanz hin zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung, das der Kurzexpertise entnommen werden kann, bestätigt unsere Befürchtungen voll und ganz.

 

Danach enthält der Vertragstext

 

  • keine verbindlichen Passagen zur Höhe der Beteiligung des Staates an den Gesamtkosten der Umgehung Gaibach/Volkach,

  • Lärmschutz für die Anlieger an der Teilumgehung Ost ist in der vorliegenden Fassung weder rechtlich durchsetzbar noch ist seine Finanzierung gesichert.

 

Die Reaktion der Staatsregierung auf die Feststellungen der Rechtskanzlei desillusioniert völlig. Sie bestätigt, dass im Vertrag lediglich der finanzielle Teil von evtl. Lärmschutzmaßnahmen am Ostring geregelt wird. Der Bau von Lärmschutz selbst wird an gesetzliche Regelungen geknüpft, die wegen der gegebenen Rechtslage nicht anwendbar sind. Folglich unterschreibt die Staatsregierung einen Wechsel, den sie niemals einlösen muss.

 

Ein Vorschlag, wie es positiv gehen kann, befindet sich in Kurzexpertise.

 

Nach unserer Kenntnis liegt dem Stadtrat bis heute kein neues Vertragsangebot vor, in dem die Forderungen des Stadtrats verbindlich Berücksichtigung finden. Was nun?

 

Eines sollte allen Entscheidungsträgern klar sein. Nur das, was im Vertrag steht, wird Recht. Der Rest bleibt Hoffnung!

 

Mehr dazu finden sie unter „Einwender- und Klägergemeinschaft“

 

Ausbauvereinbarung.pdf
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